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Neue Mindestanforderungen für MNS+ Arbeitsplätze seit Sommer 2011

Seit Sommer diesen Jahres gelten seitens PLI (ehemals LMZ) neue Mindestanforderungen an die Hardware der Arbeitsplatzrechner für MNS+ (http://mns.bildung-rp.de/was-ist-mns/anforderungen.html

Im Rahmen der Testphase der neuen, auch Windows7 kompatiblen MNS+ Fernsteuerung zeichnet sich ab, dass ein sinnvoller Einsatz erst ab einer Hauptspeicherausstattung von 1 GB möglich sein wird. Diese Version soll auch bestehende, unter Windows XP existierende Probleme ausmerzen, so dass der Einsatz auch im Windows XP Szenario sinnvoll sein wird.

Sicher haben Sie nicht für alle Ihrer Arbeitsplätze die exakte Konfiguration im Kopf. Deshalb unterstützen wir Sie gerne bei der Überprüfung Ihrer bestehenden Infrastruktur und ermitteln für Sie, ob Handlungsbedarf besteht. Wir prüfen für Sie auf Basis der uns bekannten Rechnerlandschaft, welche Ihrer Geräte nicht mehr den Mindestanforderungen entsprechen und übersenden Ihnen dann eine detaillierte Aufstellung.

Die betroffenen Geräte können Sie selbst aufrüsten, bei uns nach Bedarf aufrüsten lassen oder gegen andere Systeme zu besten Konditionen austauschen. Unabhängig davon, ob Sie Rechner die den neuen Anforderungen nicht mehr entsprechen aufrüsten oder nicht, gilt grundsätzlich: Keine Bestandsgeräte werden derzeit von uns ausgeschlossen!

Ihr Vorteil:

  1. Sie brauchen nicht selbst im Detail alle Rechner separat prüfen, Sie erhalten automatisch, eine Auflistung potentiell betroffener Geräte.
  2. Sollten Unklarheiten bestehen, können Sie Geräteklassen bei uns direkt vor Ort physisch prüfen lassen.
  3. Auf Bedarf erhalten Sie ein individuelles Angebot zur Aufrüstung der Rechner.
  4. Optional können Sie zu besonders günstigen Konditionen die Altgeräte durch passende Systeme ersetzen lassen.

Sie brauchen sich um nichts kümmern! Wir werden Sie in den nächsten Tagen persönlich über unser Ticketsystem kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise mit Ihnen individuell abzustimmen. Sollten Sie nichts von uns hören, besteht kein aktueller Handlungsbedarf.

 

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 30. November 2011 um 11:14 Uhr
 

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